Die GmbH & Co KG ist eine Gesellschaftsform, die personengesellschaftsrechtliche und kapitalgesellschaftsrechtliche Elemente verbindet. Der Gesetzgeber hat einzelne Normen (Arbeitsverfassungsrecht, Firmenrecht, Konkursrecht, Eigenkapitalersatzrecht, etc) geschaffen, eine Gesamtregelung fehlt jedoch. Zulässigkeit und Notwendigkeit einer Weiterentwicklung dieser Materie durch Richterrecht standen bislang - im Grundsatz - außer Zweifel. In einer kürzlich veröffentlichten Studie wird hingegen die Auffassung vertreten, dass die GmbH & Co KG auf der Ebene des Vermögensrechtes eine Lücke nicht aufweise. Daher sei eine Rechtsfortbildung - entgegen der neueren Judikatur des OGH - nicht zulässig. Der nachfolgende Beitrag legt dar, dass diese Kritik auf Missverständnissen beruht.