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Zum Begriff der Durchführung rechtswidriger Beihilfen - Eine Untersuchung am Beispiel der österreichischen KWK-Förderung*)*)Grundlage dieses Beitrags war ein Rechtsgutachten.

Aufsätzevon Univ.-Prof. DDr. Thomas Eilmansberger, und Dr. Thomas Jaeger**)**)Univ.-Prof. DDr. Thomas Eilmansberger, M.A.E.S., ist Professor für Europarecht an der Universität Salzburg. Dr. Thomas Jaeger, LL.M, ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht.wbl 2009, 482 Heft 10 v. 1.10.2009

Die Rechtsfolgen des Beihilfeverbots knüpfen maßgeblich daran an, ob eine Beihilfe mit oder ohne Genehmigung durchgeführt wird. In der Praxis kann der für diese Beurteilung maßgebliche Durchführungsakt aber schwierig einzugrenzen sein. Der vorliegende Beitrag widmet sich diesem Problem.

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