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Zur "Aufforderung an Verbraucher zum Kauf" (§ 2 Abs 6 UWG)

Aufsätzevon ao. Univ.-Prof. Dr. iur. Mag. phil. Wilfried Thöniwbl 2009, 473 Heft 10 v. 1.10.2009

Der Tatbestand der irreführenden Unterlassung, der in ständiger Rechtsprechung1)1)OGH 4 Ob 306/80, Gartengeräte-Listenpreise, ÖBl 1981, 21; OGH 4 Ob 139/04a, Nivea, ÖBl 2004, 264 (Gamerith), RS0078615. Danach liegt im Verschweigen einer Tatsache eine wettbewerbsrelevante Irreführung, wenn dadurch ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wurde, so dass die Unvollständigkeit geeignet war, das Publikum in einer für den Kaufentschluss erheblichen Weise irrezuführen. zu § 2 UWG idF vor der UWG-Novelle 2007 bereits anerkannt war, wurde in Umsetzung des Art 7 RL-UGP2)2)Richtlinie 2005/29/EG ABl EG 2005 L 149/22. im österreichischen UWG in § 2 Abs 4-6 iVm Z 5 des Anhangs erstmals eigenständig gesetzlich geregelt. § 2 Abs 6 UWG sieht für den Fall spezielle Informationspflichten vor, dass der Unternehmer den Verbraucher zum Kauf auffordert. Diese Regelung wirft die bislang noch unzureichend geklärte Frage auf, welche kommerzielle Kommunikation die Informationspflichten nach § 2 Abs 6 UWG auslöst? Ihr wird in diesem Beitrag nachgegangen.

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