Vor knapp 100 Jahren formulierte Karl Kraus treffend: „In zweifelhaften Fällen entscheide man sich für das Richtige“.1) Eine jüngst veröffentlichte Entscheidung2) gibt (wieder) Gelegenheit, sich mit den nach §§ 16, 1330 ABGB gezogenen Grenzen der zulässigen Kritik an moderner Massentierhaltung zu befassen. Sie vermag weitere Denkanstöße zu geben.