Mit dem am 1. 1. 2007 in Kraft getretenen Unternehmensgesetzbuch (UGB) wurde auch das Schicksal von Rechtsverhältnissen, Forderungen und Verbindlichkeiten beim Unternehmensübergang neu geregelt1), zumal an der Regelung der §§ 25 ff HGB schon seit langem Kritik geübt wurde2). Die nunmehr in den §§ 38 f UGB gefundene Lösung wirft allerdings ebenso zahlreiche Zweifelsfragen auf; einige davon sollen hier angesprochen werden.