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Lohnzuschläge sind Teil der Kündigungsentschädigung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2007/35wbl 2007, 88 Heft 2 v. 15.2.2007

§ 1162b ABGB; §§ 5, 21 BUAG:

Die Kündigungsentschädigung soll den Arbeitnehmer wirtschaftlich so stellen, als wäre das Arbeitsverhältnis vertragsgemäß beendet worden. Der Arbeitgeber, im Falle eines Austritts wegen Konkurses die IAF-Service-GmbH, ist daher auch verpflichtet, für Bauarbeiter den Lohnzuschlag an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zu zahlen.

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