§ 1162b ABGB; §§ 5, 21 BUAG:
Die Kündigungsentschädigung soll den Arbeitnehmer wirtschaftlich so stellen, als wäre das Arbeitsverhältnis vertragsgemäß beendet worden. Der Arbeitgeber, im Falle eines Austritts wegen Konkurses die IAF-Service-GmbH, ist daher auch verpflichtet, für Bauarbeiter den Lohnzuschlag an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zu zahlen.