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Zur Verhängung weiterer Zwangsstrafen bei unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2007/271wbl 2007, 603 Heft 12 v. 1.12.2007

§§ 282, 283 UGB:

Bei Nichtvorlage von Bilanzen und Unterlassung der Bekanntgabe der Größenmerkmale iSd § 282 Abs 2 UGB ist für die Verhängung einer weiteren Zwangsstrafe nach § 283 Abs 3 UGB vom Vorliegen einer großen Gesellschaft auszugehen.

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