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Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft als Kommanditist und Fortsetzung der KG

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2007/270wbl 2007, 600 Heft 12 v. 1.12.2007

§§ 124, 131, 177 UGB:

Wird eine Kapitalgesellschaft, die Kommanditistin einer Personengesellschaft ist, in eine andere Kapitalgesellschaft hineinverschmolzen, so ist § 177 UGB entsprechend anzuwenden. Mangels abweichender Vereinbarung wird daher die Kommanditgesellschaft mit dem Rechtsnachfolger fortgesetzt.

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