§ 879 Abs 1 ABGB; § 20 Abs 4 AngG:
Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer, bei Selbstkündigung die Kosten für die vorzeitige Auflösung des Leasingvertrages über das ihm zur Verfügung gestellte Dienstfahrzeug zu tragen, ist die Vereinbarung unwirksam, wenn die Kosten das 1,5-fache eines Nettomonatsgehalts erreichen.