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Weiterhin nur dispositive Kündigungsfristen bei Arbeitern

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2005/18wbl 2005, 40 Heft 1 v. 28.1.2005

§ 77 GewO 1859; § 1159b ABGB:

Auch nach dem ArbeitsrechtsänderungsG bleibt es für Arbeiter dabei, dass die 14-tägige Kündigungsfrist gem § 77 GewO 1859 durch KollV verkürzt werden kann.

OGH 7. 7. 2004, 9 ObA 25/04y (OLG Wien 29. 10. 2003, 7 Ra 118/03d, ASG Wien 19. 3. 2003, 10 Cga 146/02s)

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