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Voraussetzungen der Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand

RechtsprechungGesellschaftsrechtwbl 2005/19wbl 2005, 41 Heft 1 v. 28.1.2005

§§ 6, 17, 33 Abs 2, 34, 36, 37, 40 PSG:

Eingetretene Geschäftsunfähigkeit des Stifters stellt noch keinen Wegfall des Stifters als Voraussetzung der Änderung durch den Stiftungsvorstand dar. Das Änderungsrecht des Stifters gem § 33 PSG ist ebenso ein Gestaltungsrecht wie dasjenige auf Widerruf der Stiftung gem § 34 PSG, das für den Betroffenen vom Sachwalter ausgeübt werden kann.

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