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Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung; Formmangel; Gegenstand der Anfechtung; Effektiver Rechtsschutz

RechtsprechungVergaberechtwbl 2004/286wbl 2004, 541 Heft 11 v. 16.11.2004

§ 20 Z 13 und Z 42, § 100 Abs 1, § 162 Abs 2 BVergG 2002:

Eine lediglich unter Verstoß gegen die Voraussetzungen des § 100 Abs 1 1. Satz BVergG 2002 bekannt gegebene Erklärung einem Bieter den Zuschlag erteilen zu wollen, ist als Zuschlagsentscheidung iS des § 20 Z 42 BVergG 2002 einem Nachprüfungsverfahren zugänglich.

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