§ 25 Abs 3, 7 UWG:
Ist der Kl berechtigt, die Urteilsveröffentlichung in einem Medium der Bekl zu verlangen, kann er auch sofort die Verurteilung der Bekl zur Veröffentlichung begehren, ohne davor iS des § 25 Abs 3 UWG formal dazu ermächtigt worden zu sein.