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Effektiver Rechtsschutz; Grundsatz der gemeinschaftsrechtskonformen Interpretation; Mehrfache Erlassung einer einstweiligen Verfügung; Interessensabwägung

RechtsprechungVergaberechtwbl 2004/287wbl 2004, 543 Heft 11 v. 16.11.2004

§ 171 Abs 1, 3, 4 und 5 BVergG 2002:

Die gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation des BVergG 2002 verlangt, dass die nochmalige Beantragung einer EV mit einer Geltungsdauer von maximal zwei Monaten während des anhängigen Nachprüfungsverfahrens bis zur E in der Hauptsache möglich sein muss.

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