VO (EWG) Nr 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft:
EuGH 27. 2. 2003, Rs C-389/00 (Kom/Deutschland)
Zur Deckung der Kosten von Abfallrückführungen wurde in Deutschland ein „Solidarfonds“ eingerichtet, der durch Beiträge der Ausführer von Abfall gespeist wird. Ein darüber hinausgehender Abgang des Fonds wird von den Ländern gedeckt.