a) Art 1/b der RL 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge:
EuGH 27. 2. 2003, Rs C-373/00 (Adolf Truley Gmbh/Bestattung Wien GmbH)
In einem Rechtsstreit über die Frage, ob die Bestattung Wien als öffentlicher Auftraggeber anzusehen ist, erkannte der EuGH zu Recht: