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Erstattung der Kosten der vom Kommanditisten in Auftrag gegebenen Buchprüfung bei Verletzung wesentlicher Pflichten durch die Gesellschaft

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2003/86wbl 2003, 139 Heft 3 v. 20.3.2003

§§ 118, 166 HGB:

Eine Erweiterung der Informations- und Prüfrechte des Kommanditisten gegenüber § 166 HGB durch den Gesellschaftsvertrag ist zulässig. Die Kontrollrechte des Kommanditisten können auf diese Weise an jene des § 118 HGB für den OHG-Gesellschafter bzw den Komplementär einer KG angeglichen werden.

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