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Formpflicht für Nebenabreden zu einem formpflichtigen Grundgeschäft?

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2003/87wbl 2003, 140 Heft 3 v. 20.3.2003

§ 76 Abs 2 GmbHG:

Die Notariatsaktspflicht bei Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH bezieht sich nicht auf reine Nebenabreden. Es ist aber unzulässig, wesentliche Vertragsbestandteile als Nebenabreden formlos zu vereinbaren.

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