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Gutgläubiger Pfandrechtserwerb nach HGB bei Vorlage von Rechnungen über den Erwerb durch den Pfandschuldner

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2003/85wbl 2003, 137 Heft 3 v. 20.3.2003

§ 366 Abs 1 HGB:

m Rahmen des § 366 HGB, wonach bei grob fahrlässiger Unkenntnis der fehlenden Verfügungsbefugnis des Pfandschuldners ein gutgläubiger Pfandrechtserwerb ausgeschlossen ist, ist die Redlichkeit des Erwerbers des Pfandrechts im Zweifel zu vermuten.

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