b) Art 49/1 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft vom 17. April 1957 (EG-Satzung des Gerichtshofs):
EuGH 26. 2. 2002, Rs C-23/00 P (Rat - Boehringer/Kom)
Gegen das unter 8. geschilderte Urteil T-125/96 des EuG legte auch der Rat ein Rechtsmittel ein. Seiner Auffassung nach hätte das EuG über die Einrede der Unzulässigkeit absprechen sollen.