Art 7/1/b+c und 73 der VO (EG) 40/94 /EG des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
EuG 27. 2. 2002, Rs T-79/00 (Rewe Zentral AG - LITE)
a) Die Kl hatte die Eintragung der Marke LITE für eine Reihe von Lebensmitteln, Getränken sowie die Beherbergung und Verpflegung von Gästen beantragt. Die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes sah diese Bezeichnung als nicht unterscheidungsfähig iS des Art 7/1/b der VO 40/94 an. Über die dagegen eingebrachte Klage erkannte das EuG: