Am 1. Dezember 2000 wurde das Energieliberalisierungsgesetz im BGBl1) kundgemacht. Dieses Gesetz enthält ua eine grundlegende Novellierung des ElWOG2). Durch diese Neufassung ordnet der Gesetzgeber eine Vollliberalisierung des Elektrizitätsmarktes ab 1. Oktober 2001 an. Nachstehend wird ein erster Überblick3) über die neue Rechtslage4) gegeben.