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Vollliberalisierung des Elektrizitätsmarktes ab 1. Oktober 2001

Aufsätzevon RA Dr. Reinhard Schanda*)*) Dr. Reinhard Schanda ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Sattler Schanda in Wien. Korrespondenz: A-1010 Wien, Stallburggasse 4, office@sattler.co.at , www.sattler.co.at . Er ist Autor des jüngst bei Orac in 2. Auflage erschienenen Praxiskommentars zum Energieliberalisierungsgesetz (vgl www.orac.at/litinfo/energieR.html ). wbl 2001, 60 Heft 2 v. 20.2.2001

Am 1. Dezember 2000 wurde das Energieliberalisierungsgesetz im BGBl1)1)BGBl I 121/2000. kundgemacht. Dieses Gesetz enthält ua eine grundlegende Novellierung des ElWOG2)2)Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz, zuletzt in der Stammfassung BGBl I 1998/143. Vgl dazu bereits Schanda, Liberalisierung des Strommarktes in Österreich, wbl 1999, 45. Daneben enthält das Energieliberalisierungsgesetz auch das neue Gaswirtschaftsgesetz (GWG). . Durch diese Neufassung ordnet der Gesetzgeber eine Vollliberalisierung des Elektrizitätsmarktes ab 1. Oktober 2001 an. Nachstehend wird ein erster Überblick3)3)Eine detailliertere Kommentierung findet sich in Schanda, Energierecht (Orac Wien 2000). über die neue Rechtslage4)4)So weit nicht anders angegeben beziehen sich Paragraphenbezeichnungen auf die neue Fassung des ElWOG. gegeben.

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