b) Art 11/A/1 u Art 11/C/1 der 6. MwSt-RL (so unter a)
EuGH 3. 7. 1997, Rs C-330/95 (Goldsmiths [Jewellers] Ltd)
Art 11/A/1/a ist Ausdruck eines der Grundsätze der 6. MwSt-RL, wonach Bemessungsgrundlage das tatsächlich erhaltene Entgelt ist (Urteil Naturally Yours Cosmetics). Folgerichtig zählt Art 11/C/1 jene Fälle wie Rückgängigmachung, Auflösung, Nichtbezahlung oder Preisnachlaß auf, in denen die Besteuerungsgrundlage entsprechend zu vermindern ist. Art 11/C/1/2 gibt jedoch den MS das Recht, im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtbezahlung von dieser Regel abzuweichen.