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Verhältnismäßigkeit des Aufwandes für die Erfüllung gewerbepolizeilicher Auflagen

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1997, 312 Heft 7 v. 20.7.1997

§§ 74 Abs 2, 79 GewO: Unter der geforderten Verhältnismäßigkeit von Auflagen ist die Relation zwischen einerseits dem mit der Erfüllung der Auflagen verbundenen Aufwand und andererseits dem damit gewonnenen Ausmaß an Schutz der nach § 74 Abs 2 wahrzunehmenden Interessen zu verstehen.

VwGH 8. 10. 1996, 96/04/0060

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