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Unzulässigkeit der Zurückweisung einer Berufung wegen sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit (sofern ein Instanzenzug offensteht)

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1997, 177 Heft 4 v. 20.4.1997

§ 39 Abs 1 AWG; §§ 6, 66 Abs 4 AVG; § 51 Abs 1 VStG: § 66 Abs 4 AVG bietet keine Grundlage, eine Berufung wegen sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit der Berufungsbehörde zurückzuweisen. Eine Behörde, der eine Berufung nach ihrer Auffassung zu Unrecht von der erstinstanzlichen Behörde vorgelegt wird, hat diese gem § 6 AVG an die ihrer Auffassung nach zuständige Berufungsbehörde weiterzuleiten, ist aber nicht berechtigt, eine an sich zulässige Berufung wegen Unzuständigkeit zurückzuweisen und damit im Ergebnis die Verantwortung für die (angenommene) verfehlte Weiterleitung innerhalb des Behördenapparates auf die Partei zu überwälzen. Weder die unrichtige Bezeichnung der Berufungsbehörde durch die Partei noch ein Beharren der Partei auf der Entscheidung einer bestimmten Berufungsbehörde vermag eine Berechtigung oder gar Verpflichtung dieser Behörde zur Zurückweisung einer (zulässigen) Berufung auszulösen.

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