III. Korrektur des Sachstatuts durch EG-Recht
Für die Verwirklichung des Binnenmarkts sind das Diskriminierungsverbot des Art 6 EGV und das Prinzip der Verkehrsfreiheiten, die beide unmittelbar wirksames Recht darstellen, von grundlegender Bedeutung. Ihr Einfluß auf das Kollisionsrecht hat zwar in der Lehre, nicht aber in der Judikatur des EuGH Beachtung gefunden. Anhand einiger Beispiele soll hier aufgezeigt werden, inwieweit kollisionsrechtliche Normen im Widerspruch zu diesen Prinzipien stehen können.