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Schmarotzerische Ausbeutung der Bezeichnung „Schürzenjäger“

RechtsprechungWettbewerbsrecht*)wbl 1997, 130 Heft 3 v. 20.3.1997

§ 1 UWG: Nachahmungshandlungen außerhalb des sondergesetzlich geschützten Bereiches sind grundsätzlich frei, sofern nicht durch besondere Umstände die beanstandete Handlungsweise als unlauter anzusehen ist.

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