§§ 863, 914 ABGB: Wird eine wiederholt gewährte Weihnachtsremuneration als „außerordentliche“ Remuneration bezeichnet, bringt das einen Widerrufsvorbehalt nicht genügend deutlich zum Ausdruck.
Auch der Umstand, daß der Betriebsrat jeweils um die Gewährung dieser Remuneration angesucht hat, bewirkt keine Widerruflichkeit.