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1. Klagerecht nach Art 173/4 EG-V

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 118 Heft 3 v. 20.3.1997

Seit dem Urteil Plaumann (25/62) prüfte der EuGH zunächst, ob der Kläger „individuell“ betroffen ist: Da diese Voraussetzung so eng ausgelegt wurde, konnten die meisten Klagen zurückgewiesen werden, ohne daß es sich als notwendig erwies, in die Prüfung des „unmittelbar-Betroffenseins“ einzusteigen.

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