a) Die für BeihilfenE getroffene Aussage, daß deren Rechtmäßigkeit nur über eine Klage nach Art 173 und nicht vor staatlichen Gerichten, ggf über ein von diesen angestrengtes Vorabentscheidungsverfahren in Frage gestellt werden kann (Urteil Textilwerke Deggendorf), gilt für alle KomE, und zwar auch für den Fall, daß einzelne Vorlagefragen die Tragweite der der E zugrundeliegenden Norm (hier: einer VO des Rates) hinterfragen, wobei aus dem Gleichklang der Vorlagefragen mit dem zuvor an die Kom gestellten Antrag hervorgeht, daß es letztlich darum ging, zu klären, ob die Kom in ihrer E diese Frage richtig beurteilt hat: