Art 228 Abs 7 EG-V; Art 1 Abs 1, 6 und 10 EWR-A; VO (EG)Nr 3697/93 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Rücknahme von Zollzugeständnissen gem Art 23 Abs 2 und 27 Abs 3 Buchstabe a) des FHA zwischen der Gemeinschaft und Österreich (General Motors Austria): In einer Situation, in der die Gemeinschaften ihre Urkunden über die Genehmigung eines internationalen Abkommens hinterlegt haben und das Inkrafttreten dieses Abkommens bekannt ist, können sich die Wirtschaftsteilnehmer auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, um sich gegen Handlungen der Gemeinschaftsorgane in der Zeit vor dem Inkrafttreten dieses internationalen Abkommens zu wehren, die gegen Bestimmungen dieses Abkommens verstoßen, die nach dessen Inkrafttreten ihnen gegenüber unmittelbare Wirkung entfalten.