§ 1 Abs 1 BVergG: Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und Montage von Garderobenständern, Wandgarderoben, Reihengarderoben, Garderobenschränken und Spinden. Es handelt sich daher um einen entgeltlichen Lieferauftrag im Sinne des § 1 Abs 1 BVergG, dessen Gegenstand der Kauf von Waren einschließlich der Montage ist.
BVA 28. 2. 1996, F-2/96-4