I. Ausgangslage
1. Allgemeines
Durch das Bundesvergabegesetz1) wurden die vergaberechtlichen Regelungen der EG, soweit sie im Stammabkommen des EWR2) enthalten waren, in Österreich umgesetzt. Soweit dies zulässig war, wurden dabei die in Österreich bisher geltenden vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere die ÖNORM A 2050 „Vergabe von Aufträgen über Leistungen - Ausschreibung, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm“ in ihrer Fassung vom 1. 1. 1993 beibehalten. Durch das BVergG wurden dabei erstmals in Österreich außenwirksame Regelungen im Vergabebereich erlassen, die Auftragnehmern subjektive Rechte einschließlich von Schadenersatzansprüchen einräumen. Erstmals wurde auch ein entsprechendes Kontrollverfahren vorgesehen3).