vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Novelle zum Bundesvergabegesetz......*)*) Der Beitrag beruht auf einem Vortrag des Verfassers vom 3. 12. 1996 im Österreichischen Normungsinstitut.

Aufsätzevon Mag. Michael Fruhmannwbl 1997, 41 Heft 2 v. 20.2.1997

I. Ausgangslage

1. Allgemeines

Durch das Bundesvergabegesetz1)1) BGBl 1993/462 (BVergG). wurden die vergaberechtlichen Regelungen der EG, soweit sie im Stammabkommen des EWR2)2) BGBl 1993/909 idF des Anpassungsprotokolles BGBl 1993/910 (Art 65 iVm Anhang XVI). enthalten waren, in Österreich umgesetzt. Soweit dies zulässig war, wurden dabei die in Österreich bisher geltenden vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere die ÖNORM A 2050 „Vergabe von Aufträgen über Leistungen - Ausschreibung, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm“ in ihrer Fassung vom 1. 1. 1993 beibehalten. Durch das BVergG wurden dabei erstmals in Österreich außenwirksame Regelungen im Vergabebereich erlassen, die Auftragnehmern subjektive Rechte einschließlich von Schadenersatzansprüchen einräumen. Erstmals wurde auch ein entsprechendes Kontrollverfahren vorgesehen3)3)VglGrussmann, Veränderungen des Rechtsschutzes im Vergabeverfahren, ecolex 1996, 68. .

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!