Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
Urteil C-315/95 vom 7. November 1996
c) verschiedener landwirtschaftlicher RL (93/48/EWG betr Vermehrungsmaterial für Pflanzen und Obstarten zur Fruchterzeugung, 93/49 betr Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Zierpflanzenarten, 93/52 betr Embryonen von Hausrindern, 93/61 betr Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut und 93/85 betr Ringfäule von Kartoffeln) durch Italien mit fest.