Art 30, 36, 37 EG-V: Art 37 EG-V steht nationalen Bestimmungen über das Bestehen und die Funktionsweise eines staatlichen Einzelhandelsmonopols für alkoholische Getränke, wie sie im Vorlagebeschluß wiedergegeben sind, nicht entgegen.
Art 30, 36, 37 EG-V: Art 37 EG-V steht nationalen Bestimmungen über das Bestehen und die Funktionsweise eines staatlichen Einzelhandelsmonopols für alkoholische Getränke, wie sie im Vorlagebeschluß wiedergegeben sind, nicht entgegen.