1. Wettbewerb
a) Zusammenarbeit mit den staatlichen Wettbewerbsbehörden
Die Leitvorstellungen der Kom zu dieser Frage wurden bereits anläßlich der Veröffentlichung des Vorentwurfs eingehend dargelegt1). Diese Bekanntmachung2) tritt neben jene betreffend die Zusammenarbeit mit den staatlichen Gerichten3), so daß sich die Frage nach dem Sinn zweier getrennter Bekanntmachungen stellt. Auf die Auseinandersetzungen, ob die österreichischen Wettbewerbsbehörden diese Aufgaben erfüllen können4), sei hier nur kurz verwiesen.