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Tücken und Lücken der TKVO

Aufsätzevon RA Dr. Michael Wukoschitzwbl 1997, 500 Heft 12 v. 20.12.1997

Die TKVO1)1)VO über tiefgefrorene Lebensmittel BGBl 201/1994. trifft für tiefgefrorene Lebensmittel einige Sonderregelungen, welche von den zulässigen Ausgangsstoffen, deren Zubereitung, erlaubte Gefriermittel, Temperatur und Verpackung bis zu besonderen Kennzeichnungsvorschriften reichen. Schon die Anwendungsvoraussetzungen der Verordnung sind aber dermaßen unklar gefaßt, daß sie weitgehend unvollziehbar scheint:

Die TKVO gilt (§ 1 Abs 1 TKVO) nämlich (nur) für Lebensmittel, die

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