BVwG, 04.05.2018, W139 2162939-1/49E
Sachverhalt:
Die Sektorenauftraggeberin Flughafen Wien AG hatte die „Beschaffung von Toilettenpapier und Zick-Zack-Faltpapier Z_2017_DV_059“ im Wege einer Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb nach dem Billigstbieterprinzip ausgeschrieben. Der geschätzte Auftragswert lag laut Auftraggeberin unter EUR 200.000,–.

