BVwG, 04.05.2018, W138 2188714-2/22E
Sachverhalt:
Die öffentliche Auftraggeberin AUVA hatte den Dienstleistungsauftrag „Gebäudereinigung UKH Salzburg“ im Oberschwellenbereich im Wege eines offenen Verfahrens nach dem Bestangebotsprinzip ausgeschrieben. Die XXXX gab ein elektronisches Angebot über das Beschaffungsportal (VEMAP) ab und verwies bzgl Eignungsnachweisen auf die Eintragungen im ANKÖ.

