Vergabeverfahren sollen künftig einfacher und flexibler ablaufen – unter anderem durch die verpflichtende elektronische Vergabe. Über diese und weitere wichtige Neuerungen informieren wir Sie im Überblick.
Das Vergaberechtsreformgesetz, das der Nationalrat am 20. April 2018 beschlossen hat, setzt die EU Richtlinien 2014/23/EU , 2014/24/EU und 2014/25/EU um. Es besteht aus dem neuen Bundesvergabegesetz (BVergG 2018), dem neuen Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (BVergG Konz 2018) und einer Novellierung des Bundesvergabegesetzes für Verteidigung und Sicherheit (BVergGVS). Sobald sämtliche Bundesländer ihre Zustimmung erteilen, tritt das Gesetz in Kraft. Damit ist zu rechnen, da die Länder im Rahmen einer Arbeitsgruppe von Beginn an in den Prozess miteingebunden waren.

