Der Fachbeitrag in dieser Ausgabe des VIL beschäftigt sich mit der Ausschreibungsfreiheit für Flughafeninfrastruktur betreffend Frachtverkehr. Die Kommission der Europäischen Union hat mit dem Durchführungsbeschluss 2017/132 festgehalten, dass die Kriterien des Art 34 f Sektorenrichtlinie 2014/25/EU , die zu einer Ausnahme der Tätigkeit von der Richtlinie berechtigen, erfüllt sind und sprach aus, dass österreichische Flughäfen bei der Vergabe von Aufträgen, die die Bereitstellung von Flughafeninfrastruktur für den Frachtverkehr in Österreich ermöglichen sollen, nicht an das Vergaberecht gebunden sind und somit ein ausschreibungsfreier Beschaffungsvorgang vorliegt.

