EuGH, 21.12.2016, C-51/15
Remondis
Sachverhalt:
Die Region Hannover und die Stadt Hannover gründeten einen Zweckverband zur gemeinsamen Erfüllung der Abfallbewirtschaftung, übertrugen ihm Befugnisse und brachten ihre Einrichtungen zur Abfallentsorgung udgl unentgeltlich ein. Außerdem übertrug die Region Hannover 94,9 % der Anteile an der bisher zu 100 % von ihr gehaltenen Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH an den Verband.

