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News Update (26.11.2015): Im Verfahren verbliebene Bieter können auch „ausgeschiedene“ Bieter sein

NewsVIL-News 2015/N6 Heft 5 v. 1.9.2015

BVergG 2006 § 328 Abs 1, BVergG 2006 § 131 Abs 1

Es ist nicht notwendig, dem Auftraggeber die Erteilung des Zuschlags mittels einstweiliger Verfügung gem § 328 Abs 1 BVergG zu untersagen, wenn der Antragsteller als ein „im Verfahren verbliebener Bieter“ gem § 131 Abs 1 BVergG gilt, da die ihn betreffende Ausscheidensentscheidung noch nicht bestandsfest geworden ist.

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