Ab dem 1.1.2016 gelten neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren. Die EU-Kommission hat am 24.11.2015 entsprechende Verordnungen verabschiedet. Für alle Vergabeverfahren, die ab 1.1.2016 eingeleitet werden, sind folgende EU-Schwellenwerte zu berücksichtigen:

