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MÜ: Haustier als "Reisegepäck"

RechtsprechungJudikaturPetra LeupoldVbR 2025/72VbR 2025, 128 - 129 Heft 4 v. 22.1.2026

Art 17 Abs 2, Art 22 Abs 2 MÜ

Haustiere fallen unter den Begriff "Reisegepäck" iSd Art 17 Abs 2, Art 22 Abs 2 MÜ. Der Ersatz des Schadens, der durch den Verlust des Tiers im Rahmen einer Beförderung entstanden ist, richtet sich nach der Haftungsregelung für Reisegepäck.

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