Der OGH hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob ein Fremdwährungskredit iSd Art 4 Z 28 WIKrRL 2014/17/EU (§ 24 Abs 1 HIKrG) auch dann vorliegt, wenn zwei Verbraucher gemeinsam einen Kredit aufnehmen, aber nur einer von beiden die Voraussetzungen nach Art 4 Z 28 erfüllt, und ob jener Verbraucher, bei dem diese Voraussetzungen vorliegen, die Umstellung des Kredits auf eine alternative Währung nach Art 23 WIKrRL (§ 24 Abs 2 HIKrG) allein oder mit Zustimmung des anderen verlangen kann (8 Ob 27/25s).

