Nach dem EuGH (C-697/23, HUK-COBURG) fällt ein Online-Vergleichsdienst für Waren oder Dienstleistungen (hier: Check24 für Versicherungsangebote) nicht unter den Begriff "vergleichende Werbung" iSd Art 2 lit c RL 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung, wenn er von einem Unternehmen bereitgestellt wird, das kein "Mitbewerber" ist, dh die von ihm verglichenen Waren oder Dienstleistungen nicht selbst anbietet und folglich auf einem Markt für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen tätig ist.

