Eine Klausel, die die Auszahlung des Flugpreises bei Annullierung (Art 8 Fluggastrechte-VO) ohne Nennung genauerer Umstände an das Vorhandensein eines "entsprechenden Erstattungsbeschränkungsvermerks" knüpft, ist intransparent (§ 6 Abs 3 KSchG).
5 R 96/21f