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Rechtsschutzversicherung: Serienschaden und Zessionsverbot

RechtsprechungJudikaturN. N.VbR 2021/83VbR 2021, 150 Heft 4 v. 26.7.2021

Die Klausel "Versicherungsansprüche können erst abgetreten oder verpfändet werden, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach endgültig festgestellt sind." verstößt nicht gegen § 879 Abs 3 ABGB.

7 Ob 68/21g

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