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Reiseveranstalter: Haftung für Hotelangestellte

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2021/58VbR 2021, 107 Heft 3 v. 17.5.2021

Ein Reiseveranstalter haftet auch für Handlungen oder Unterlassungen von Angestellten der eingesetzten Dienstleistungsträger, die zur Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung von Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag führen. Der Veranstalter kann sich bei Schädigung durch Angestellte des Dienstleistungsträgers (hier: Vergewaltigung durch Hotelangestellten) nicht auf die Haftungsbefreiung für unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse (Art 5 Abs 2 Fall 3 Pauschalreise-RL aF) berufen.

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